Frage:
Ich bin bei lebensprognose reingefallen.Muß ich die 59,-Euro bezahlen ?
Manfred H
2007-05-19 00:26:42 UTC
Ich war davon ausgegangen das es sich um ein scheinbar
kostenloses Angebot handelt,jetzt droht man mir mit Übergabe an ein Inkasso oder Gericht.
Sechs antworten:
2007-05-19 00:30:49 UTC
Nein must du nicht und zahle auch nicht.





Tippe bei nach Fragen suchen: Lebensprognose oder Genealogie ein, da wirst du eine Menge Treffer finden.



Diese Frage wurde hier schon etliche Male gestellt und man muss ja nicht unbedingt alles wiederholen, was schon mal geschrieben wurde. Aber merke die für die Zukunft folgendes. Niemals deine persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung usw. irgendwo angeben, schon gar nicht, wenn es angeblich kostenlos ist, dann braucht der Betreiber die Daten soweiso nicht.



http://de.answers.yahoo.com/search/search_result;_ylt=AtuU9jDeCH194MqfIIAVbdK4DAx.?p=lebensprognose

http://de.answers.yahoo.com/search/search_result;_ylt=AtuU9jDeCH194MqfIIAVbdLuCQx.?p=genealogie



Nachtrag:



Den Rechtsanwalt kannst du dir sparen, die Betrügerfirma hat nur einen Briefkasten in Deutschland und ok einen leeren Raum in einem Bürogebäude. Auf Briefe reagieren die überhaupt nicht. Wenn du willst, kannst du bei der Polizei eine Anzeige machen, bringt aber auch nicht viel, weil schon eine Menge vorliegen und die Firma irgendwo im Ausland ist. Also Ärger dich nicht und lösche/werf den Kram von denen weg.
Rehnje
2007-05-19 00:42:47 UTC
Musterbrieb, der geholfen hat:







Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom … machen Sie eine Forderung in Höhe von … gegen mich geltend. Diese ist unberechtigt.



Zwar habe ich mich auf Ihrer Seite … . angemeldet, jedoch ist kein Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf Ihrer Seite wird völlig unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen werden konnte und von mir auch übersehen wurde.



Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.

Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.



Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist.



Mit freundlichen Grüßen



2. Musterbrief



Serviceleistung - Sittenwidrigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .........................., in dem Sie einen Betrag von ........ Euro für eine Serviceleistung verlangen.



Ich bin jedoch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Nach meiner Überzeugung habe ich keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen. Ihr Angebot zielt zudem auf eine Leistung ab, die in der behaupteten Form überhaupt nicht erbracht werden kann. Damit nutzen Sie die geschäftliche Unerfahrenheit Ihrer potentiellen Kunden aus. Ein solche Vereinbarung ist daher gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit der von Ihnen behauptete Vertrag nichtig.



In diesem Zusammenhang verweise ich auf ein Urteil des Landgerichtes München I, AZ 30 S 10495/06. Danach ist eine Zahlung nicht zu leisten, wenn die Erbringung einer Leistung objektiv nicht möglich ist. Das trifft auch auf Ihr Angebot zu.



Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen

Willenserklärungen.



Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.



Mit freundlichen Grüßen
lacy48_12
2007-05-19 01:07:30 UTC
Du bist nicht allein:

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=43791



PS:Versuch das nächste mal etwas zu klüger zu handeln.
angelpeter60
2007-05-19 03:49:28 UTC
Wer lesen kann ist im klar Vorteil.
ruess_ke
2007-05-19 00:37:12 UTC
Wohl nicht, denn es ist arglistig wenn von kostenlos gesprochen wird und dann Überraschend



Geld verlangt wird.



Abwarten die Klagen nicht, die schicken auch nie Mahnbescheide denn die kosten erstmal 18€ und die wissen



das Geld ist für die dann futsch.



Die hektografierten Anwaltsbriefe aufbewahren.

Eine Antwort schreiben per Mail an den Advokaten



Arglistige Täuschung kein Vertrag.



das wars.



Abwarten.



Kevin
steffi
2007-05-19 00:31:56 UTC
das hab ich nun schon oefters gehoert das die ihr seiten so unuebersichtlich aufbauen und nicht offentsichtlich schreiben das es was kostet...

ich wuerde dir empfehlen das du dir einen anwalt nimmst


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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