Frage:
jugendliche ausgehzeit...?
hirni159
2006-08-04 08:06:19 UTC
in welchem alter darf man wie lange ausgehen?

ich bin jetzt 15 ;)
PS: in österreich!
Fünfzehn antworten:
2006-08-04 08:18:23 UTC
ich bin selber Ö und bin 16! und du darfst mit 15 bis um 1 Uhr ausbleiben!

• Neue Ausgehzeiten: bis 14 Jahren muss man um 22 Uhr zu Hause sein (wenn man allein ohne Aufsichtsperson unterwegs ist), von 14 bis 16 Jahre um 1 Uhr nachts und ab 16 gibt es nach dem Jugendschutzgesetz keine Beschränkung mehr. Allerdings: Die Eltern haben letztlich das Sagen und können auch festlegen, dass ihre jugendlichen Kinder schon früher zu Hause sein müssen. Generell vereinfacht wurde der Aufenthalt an öffentlichen Orten. Hat es früher eigene Regelungen für Gaststätten, Kinos, Theater gegeben wird das alles zusammengefasst und unterliegt den Ausgehzeiten. Konnten bisher Eltern Ausnahmen bei den Ausgehzeiten machen, wird dies in Zukunft nicht mehr der Fall sein. Da gelten jetzt die neuen Zeiten fix, außer es gibt eine besonderen Grund, wie z.B. der direkte Nachhauseweg von einem Kino etc.



viel spaß dabei und wenn du in clubs gehst pass auf das dich nicht erwischen mit deinen alter!



lg
2006-08-04 15:10:48 UTC
Wenn du erst 15 bist, würde ich sagen 21 Uhr.
Angelika W
2006-08-07 12:24:22 UTC
Mit 15-1Uhr früh

Schau ins Internet unter Jugendschutzgesetz da findest du alles was du wissen möchtest
Karin
2006-08-07 09:01:53 UTC
Scheiss aufs gesetz, bin schon mit 12 bis um 6 uhr moins unterwegs gewesen und noch nie hat irgendjemand was zu mir gesagt. Ich weiss zwar net, wie die Bullen in Österreich so sind, aber mich haben so einige gesehn, hat mich aber noch nicht einer auf mein alter angesprochen.
Jenny
2006-08-06 15:51:45 UTC
hmm also in Deutschland darfst du dich ab 16 Jahren bis 0 Uhr in Lokals/Bars/Jugenddiscos aufhalten. Unter 16 Jahren nur bis 22-23 Uhr kommt dann immer auf die Verantstaltung an. Ich schätze, dass das in Österreich nicht groß anders sein wird, da es auch ein EU Staat ist. Ich würde einfach mal in einer Bar oder so fragen. In einer Bar hier in Deutschland muss ich (bin 17) meinen Ausweis bei Einlass zeigen, bin ich unter 18 behalten die Türsteher den Ausweis und ich muss vor 0 Uhr gehen und bekomm ihn dann wieder. Wäre ich schon 18 könnte ich ihn behalten und so lange drinnen bleiben wie ich will. Diese Methode kenn ich persönlich nur in dieser Bar sonst wird bei mir nie kontrolliert. Schau dir immer die Location an wo du hin gehen willst! :)

PS: kleiner Tip wenn deine Eltern nichts dagegen haben, style dich einfach immer n bisschen älter, aber so, dass es auch natürlich wirkt! Confidence!!! ;)
fofinha29
2006-08-05 19:16:50 UTC
ich würde mal annehmen das du mit 15 erst bis spätestens 22 Uhr ausgehen darfst, so lautet es vom Gesetz aus. Mit 16 ist das wieder was anderes, dann darfst du bis 24 Uhr ausgehen. Aber deine Eltern oder Erziehungsberechtigten haben da auch noch mit zureden.

Naja, dann viel Spaß beim weiteren ausgehen...
muddl
2006-08-04 22:03:27 UTC
Wir sind nicht deine Erziehungsberechtigten, frag deine Eltern
uweorka
2006-08-04 20:58:44 UTC
was würdest du deiner Tochter erlauben ?

ich denke , wenn du dir sorgen machst -

wenn du sie liebst -

wenn sie dir nicht egal ist -

wenn du dich in diese Lage versetzen kannst

untermauert mit deinen eigenen Erfahrungen -

dann wirst du dir selber antworten können -



natürlich ist noch die Frage auf , ob du auf dem Land

wohnst - oder Großstadt ?

welche Freundeskreise sich anbieten -



Liebe Grüße



Uwe
Zillertaler29
2006-08-04 18:22:01 UTC
Jugendschutz in Österreich

In Österreich ist das Jugendschutzgesetz ein Landesgesetz, daher gibt es neun verschiedene Versionen mit einigen relevanten Unterschieden Hier ein Beispiel:



OBERÖSTERREICH:



DAS NEUE JUGENDSCHUTZGESETZ



Das Wichtigste vorab:



Wie lange darf ich alleine von zu Hause fortbleiben?



Generell musst du dir das mit deinen Eltern ausmachen.



Längstens allerdings bis 22.00 Uhr unter 14 Jahren. Mit 14 und 15 Jahren darfst du maximal bis Mitternacht unterwegs sein. Wenn du dann 16 Jahre alt bist, kannst du alleine mit deinen Eltern entscheiden wie lange du ausbleiben darfst.



Paragraph 4 – Welche Pflichten haben Erwachsene?



Nicht nur ihr Jugendlichen selbst, sondern auch die Eltern und alle anderen Erwachsenen haben Pflichten im Umgang mit dem Jugendschutz.



Die wichtigsten zwei sind:



Eltern und andere Aufsichtspersonen haben darauf zu schauen, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden.



Erwachsene und andere Aufsichtspersonen dürfen nichts erlauben, was im Jugendschutzgesetz verboten ist. Sie müssen sich darum kümmern, dass deine Entwicklung nicht durch körperliche oder seelische Gewalt oder andere Gefahren gefährdet wird. Sie dürfen auch nicht zulassen, dass du mit elektronischen Medien in Kontakt kommst, die für dich nicht geeignet sind, weil sie zum Beispiel Gewalt verherrlichen.



Paragraph 5 – Wann dürfen sich Jugendliche wo aufhalten?



Du darfst dich grundsätzlich einmal überall



aufhalten, ausser wenn es verboten ist.



1: Wenn du keine Aufsichtsperson dabei hast:



a: unter 14 Jahren von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr



b: mit 14 und 15 von 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr



c: ab 16 gibt’s dann keine zeitlichen Beschränkungen mehr, ausser wenn deine Eltern mit dir eine Vereinbarung treffen bzw. bestimmen, wann du zu Hause sein musst.



2: Wenn du in Begleitung einer Aufsichtsperson bist, kannst du ohne zeitliche Begrenzung unterwegs sein. Voraussetzung ist aber, dass es dein Wohl nicht gefährdet.



Generell verboten ist dir der Aufenthalt in Nachtklubs und anderen vergleichbaren Orten und Räumen.



Das Gesetz beschreibt das so, dass dir der Zugang zu allen Räumen verboten ist, wo deine körperlichen, geistigen, sittlichen, seelischen oder sozialen Entwicklungen gefährdet sind. Wo das ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Polizei und Gendarmerie können dir den Aufenthalt an solchen (öffentlichen oder privaten) Orten verbieten, wenn sie negative Auswirkungen für dich befürchten.



Paragraph 6 – Wie ist das mit Übernachten und so?



Bis 14 darfst du nur in einem “Beherbergungsbetrieb” (Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze...) übernachten wenn eine Aufsichtsperson dabei ist.



Ausnahme ist, wenn du wegen einer persönlichen Krise in eine Notschlafstelle musst, oder wenn deine Eltern ausdrücklich erlauben, dass du zum Beispiel in einem Hotel übernächtigst.



Aber für jedes weitere Bundesland gibt es eigene Jugendgesetze und die sind im Landesgestzbuch verankert. Am besten du informierst dich in deiner jeweiligen Gemeinde, die haben auch das jeweilige Jugendschutzgesetz ausgehängt.
mausi76
2006-08-04 16:20:33 UTC
Das JuSchG bezieht sich lediglich auf die dort genannten Orte (Gaststätten, Discos usw.). Richtig ist: Es gibt keine gesetzliche Regelung (in Deutschland, anders in Österreich) wie lange sich jemand "auf der Straße" aufhalten darf. Das ist einzig Sache der Erziehungsberechtigten. Wenn Die erlauben bis um 3 auf einer privaten Party zu bleiben ist das O.K. incl. anschl. Nachhauseweg.



Aber Samstags bis 2-3 Uhr auf einer Privatparty zu sein und anschliessend nach Hause zu gehen, ist rechtlich nicht zu beanstanden
Hacki Hase
2006-08-04 15:49:45 UTC
Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.



Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. Die Ausnahmeregelung gilt nur, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift vorhanden ist. Im Falle einer von Trägern der öffentlichen Jugendarbeit initiierten Tanzveranstaltung ist es Jugendlichen unter 16 Jahren gestattet, sich bis 24 Uhr dort aufzuhalten.Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden, sofern keine Einverständniserklärung vorhanden ist.
birgit742003
2006-08-04 15:47:00 UTC
Da gibts in Deutschland das Jugendschutzgesetz: bis 20Uhr.

Obs in Österreich die gleiche Regelung gibt, kann ich dir leider nicht sage.

Vertrau lieber deinen Eltern, die werden schon wissen, wie lange sie dich rauslassen können.

Wenn sie dir vertrauen können und du immer schön pünktlich bist, verlängern sie dir die Zeiten bestimmt.

Nach 24Uhr hast du definitiv draußen nix mehr zu suchen (außer bei ner Freundin.)
justagirl
2006-08-04 15:19:27 UTC
bis 15 20 Uhr, ab 16 24 Uhr und ab 18... is egal =)
2006-08-04 15:19:12 UTC
bis um 1, 15 ist ja fast 16 und das ist fast 18...
Daniela D
2006-08-04 15:18:05 UTC
20 Uhr



Kneipen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Disco gestrichen


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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